EuGH kippt „Bett, Brot und Seife“: Deutschland bleibt Zahlmeister Deutschland zahlt, und Brüssel bestimmt. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, also eigentlich gar nicht mehr im Land sein dürfte, sollte bisher nur noch das Notwendigste erhalten: Unterkunft, Essen, Hygiene, medizinische Versorgung. „Bett, Brot und Seife“ nannte man das bisher. Doch selbst diese minimale Begrenzung hat der Europäische Gerichtshof nun kassiert. Auch Ausreisepflichtige sollen weiter Geld für Kleidung und Bargeld bekommen - zur Teilnahme am sozialen Leben, wie es immer heißt. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Asylleistungen. Es geht um die Grundfrage: Wer…
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